Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
Mit diesem Schreiben möchten wir Sie über einige wichtige Informationen zum Elterngrenzbetrag informieren, um Missverständnisse und unnötige Mahnungen zu vermeiden.
Zuständigkeit für die Zahlungsaufforderung
Die Aufforderung zur Zahlung des Elterngrenzbetrages (30,68 €) erfolgt nicht durch die Schulen, sondern durch die Hanse- und Universitätsstadt Rostock als Schulträger.
Art der Beitragsbescheide
Bei den Beitragsbescheiden handelt es sich um Mehrjahresbescheide.
Fälligkeiten für bereits bestehende Bescheide
Eltern bzw. volljährige Schüler, die ihren Bescheid bereits im letzten Jahr erhalten haben, finden auf diesem die Fälligkeiten für die Folgejahre – jeweils zum 01.11. des entsprechenden Jahres.
Fälligkeiten für neue Bescheide (Schuljahr 2024/25)
Eltern bzw. volljährige Schüler, die ihren Bescheid für das Schuljahr 2024/25 erst in diesem Jahr (2025) erhalten haben, bekommen zusätzlich noch einen Folgebescheid für das aktuelle Schuljahr – ebenfalls mit dem Hinweis auf die jeweilige Fälligkeit.
Wichtiger Hinweis
Bitte bewahren Sie Ihre Schreiben sorgfältig auf und achten Sie auf die Zahlungstermine, um Mahnungen in den Folgejahren zu vermeiden.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Ihr Verständnis.
Letzte Beiträge
29. Oktober 2025
21. Oktober 2025
10. Oktober 2025
7. Oktober 2025
7. Oktober 2025
29. September 2025







