Von Ver­öf­fent­licht am 7. Okto­ber 2025

Lie­be Eltern und Erzie­hungs­be­rech­tig­te,

Mit die­sem Schrei­ben möch­ten wir Sie über eini­ge wich­ti­ge Infor­ma­tio­nen zum Eltern­grenz­be­trag infor­mie­ren, um Miss­ver­ständ­nis­se und unnö­ti­ge Mah­nun­gen zu ver­mei­den.

Zustän­dig­keit für die Zah­lungs­auf­for­de­rung

Die Auf­for­de­rung zur Zah­lung des Eltern­grenz­be­tra­ges (30,68 €) erfolgt nicht durch die Schu­len, son­dern durch die Han­­se- und Uni­ver­si­täts­stadt Ros­tock als Schul­trä­ger.

Art der Bei­trags­be­schei­de

Bei den Bei­trags­be­schei­den han­delt es sich um Mehr­jah­res­be­schei­de.

Fäl­lig­kei­ten für bereits bestehen­de Beschei­de

Eltern bzw. voll­jäh­ri­ge Schü­ler, die ihren Bescheid bereits im letz­ten Jahr erhal­ten haben, fin­den auf die­sem die Fäl­lig­kei­ten für die Fol­ge­jah­re – jeweils zum 01.11. des ent­spre­chen­den Jah­res.

Fäl­lig­kei­ten für neue Beschei­de (Schul­jahr 2024/25)

Eltern bzw. voll­jäh­ri­ge Schü­ler, die ihren Bescheid für das Schul­jahr 2024/25 erst in die­sem Jahr (2025) erhal­ten haben, bekom­men zusätz­lich noch einen Fol­ge­be­scheid für das aktu­el­le Schul­jahr – eben­falls mit dem Hin­weis auf die jewei­li­ge Fäl­lig­keit.

Wich­ti­ger Hin­weis

Bit­te bewah­ren Sie Ihre Schrei­ben sorg­fäl­tig auf und ach­ten Sie auf die Zah­lungs­ter­mi­ne, um Mah­nun­gen in den Fol­ge­jah­ren zu ver­mei­den.

Vie­len Dank für Ihre Auf­merk­sam­keit und Ihr Ver­ständ­nis.